Um die Kreditvergabe für „ältere Personen“ zu vereinfachen, wurde im April 2023 durch den Nationalrat das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz novelliert. Die Novellierung ist mit 01.05.2023 in Kraft getreten.
In der Praxis war es Personen, aufgrund des hohen Alters kaum möglich Kredite aufzunehmen.
Durch einen Zusatz im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (BGBL I 39/2023) wurde nunmehr klargestellt, dass bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung das Alter und der Gesundheitszustand außer Acht gelassen werden können, wenn es zum einen wahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag während der Vertragslaufzeit nachkommen wird und zum anderen die Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag durch Sicherheiten ausreichend abgedeckt sind. Während bisher häufig das Alter am Ende der Kreditlaufzeit eine Hürde darstellte, bildet nunmehr seit Mai 2023 das Vorhandensein ausreichender Sicherheiten die maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die Kreditbewilligung.
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