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Einverleibung des Eigentumsrechts trotz Insolvenzverfahren möglich: OGH 14.11.2024, 5Ob64/24h

Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasste sich in seiner Entscheidung 5 Ob 64/24h mit der Frage, ob die Einverleibung eines Eigentumsrechts im Grundbuch trotz der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verkäufers zulässig ist.

 

Die F GmbH* hatte mit einem notariell beglaubigten Kaufvertrag Liegenschaftsanteile erworben und beantragte daraufhin die Eintragung ihres Eigentumsrechts. Kurz nach Vertragsabschluss wurde jedoch das Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Verkäufers eröffnet. Während das Erstgericht den Antrag auf Einverleibung bewilligte, wies das Rekursgericht diesen auf Antrag des Masseverwalters ab. Die Käuferin erhob dagegen Revisionsrekurs.

 

Der OGH stellte klar, dass mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich eine Grundbuchssperre gemäß § 13 IO eintritt. Jedoch sieht § 13 IO vor, dass Einverleibungen und Vormerkungen auch nach einer Insolvenzeröffnung bewilligt werden können, wenn sich der Rang der Eintragung auf einen vor der Insolvenzeröffnung liegenden Zeitpunkt bezieht. Entscheidend ist hierbei die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, die bereits vor Insolvenzeröffnung bewilligt wurde.

 

Gemäß § 56 Abs 3 GBG bleibt eine solche Rangordnung auch dann wirksam, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, sofern der Kaufvertrag vom Schuldner bereits vor der Insolvenzeröffnung notariell oder gerichtlich beglaubigt unterzeichnet wurde. Da dies hier der Fall war, konnte die Einverleibung vorgenommen werden.

 

Der OGH entschied daher, dass das vom Rekursgericht bejahte Eintragungshindernis nicht vorlag. Die Voraussetzungen nach § 56 Abs 3 GBG waren erfüllt, weshalb die Eintragung im Grundbuch erfolgen konnte. Das Erstgericht wurde in seiner ursprünglichen Entscheidung bestätigt.

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